Grundsätzliches

Was ist Tagespflege?

Die Definition von Tagespflege ist laut Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22 folgendermaßen:

„Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.“

Kindertagespflege ist also die Betreuung von Kindern außerhalb institutioneller Einrichtungen wie Kinderkrippen oder Kindergärten.

„Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis“ (§ 43, Absatz 1 KJHG)

 

Vorteile der Kindertagespflege_DSC5317 (2)

  • Im Gegensatz zu Kindertagesstätten ist die Kindertagespflege eine familienähnliche Betreuungsform, weshalb sie häufig von Eltern mit kleinen Kindern unter drei Jahren genutzt wird.
  • Durch die kleinen Gruppen (maximal 5 Kinder) ist eine individuelle Betreuung möglich.
  • Die Kinder haben nur eine Bezugsperson. Hierdurch erfahren sie große Sicherheit.

Laut der NUBBEK-Studie (Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit) ist die Qualität in der Kindertagspflege vergleichbar mit der Qualität einer Krippe.

Weitere umfangreiche Informationen zur Kindertagespflege sind auf der Website „Handbuch Kindertagespflege“ des zuständigen Bundesministeriums zu finden.

Tagespflege und dann Krippe?

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Immer wieder stellt sich für Eltern die Frage, ob Tagespflege eine Übergangslösung sein kann, bis ein freier Krippenplatz gefunden wird.

Grundsätzlich ist das natürlich möglich, jedoch sollte dabei aber nie das Alter der Kinder und die damit verbundenen Bedürfnisse außer Acht gelassen werden.

In der Tagespflege erlebe ich immer wieder, dass sich Kinder zwar schnell in die Tagespflege eingewöhnen, aber häufig erst nach 4-6 Monaten völlig angekommen sind. Gerade für ganz kleine Kinder ist die Tagesmutter meist der erste intensive Kontakt zu einer Person außerhalb des Familienkreises, weshalb sie sich erst an die Fremdbetreuung gewöhnen müssen.

Wenn Tagespflege nur eine Zwischenstation zur Krippe ist, erleben Kleinkinder jährlich einen Wechsel der Bezugspersonen (1 Jahr Tagespflege, 1 Jahr Krippe, danach Kindergarten). Kurz nachdem sie vollständig eingewöhnt sind, erfolgt also schon wieder ein Wechsel.

Ich lege daher allen Eltern zum Wohl des Kindes ans Herz, Tagespflege nicht als Durchgangsstation zur Krippe zu betrachten, sondern sich entweder für die Krippe oder für die Tagespflege zu entscheiden.

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